Inhouse Seminare zum Transparenzregister
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- Kurzübersicht
- Anmeldung

Sie wünschen ein Inhouse-Seminar zum Transparenzregister und dem neuen Geldwäschegesetz?
Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Konzept für Ihr Seminar.
Das Programm könnte wie folgt aussehen:
- Transparenzregister und neues GwG
4. EU-Geldwäscherichtlinie und Überblick der gesetzlichen Neuerungen
Neuerungen der 5. Geldwäscherichtlinie - Wirtschaftlich Berechtigten
Transparenzpflichtige Rechtseinheiten
Tatsächliche und fiktive wirtschaftlich Berechtigte
Besonderheiten bei Stiftungen und Trusts - Pflichtenkatalog nach §§ 20, 21 GwG
Meldepflichten zum Transparenzregister, insb. Reichweite der Meldefiktion nach § 20 Abs. 2 GwG
Bußgeldtatbestände - Funktionsweise des Transparenzregister
Aufbau, Inhalt
Registrierung und Eintragung - Zugang zum Transparenzregister
Berechtigung zur Einsichtnahme und Recherche
Beschränkungen nach § 23 Abs. 2 GwG
Registrierung im und Legitimierung ggü. dem Transparenzregister
Inhalte der Informationen bei der Recherche aus dem Transparenzregister - Registerabrufe in der Praxis – Prozessvereinfachungen im Rahmen von KYC Lösungen
Für eine Anfrage benötigen wir möglichst folgende Eckdaten von Ihnen:
- Seminarinhalte
Bitte definieren Sie dies bereits möglichst konkret, so dass wir Ihnen bereist ein erstes Konzept zukommen lassen können. - Wunschtermin, Zeitpunkt & Dauer
- Anzahl der Teilnehmer
Bei jedem Angebot handelt es sich um ein individuell auf Ihre Wünsche zugeschnittenes Seminar.
Inhouse Seminare zum Transparenzregister
Wann: | 24.11.2020 - 31.12.2030 |
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Was: | Seminar |
Allgemeine Hinweise
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Wir erstellen Ihnen ein individuelles Konzept für Ihr Seminar rund um das Thema „Transparenzregister und Geldwäschegesetz“.