DPAii | Online-Erfahrungsaustausch
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Die Deutsche Plattform für Aktionärsidentifikation- und information (DPAii) beruft sich auf die gesetzliche Grundlage nach ARUG II, Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie. Dieses Gesetz regelt die Übertragung der europäischen Vorgaben der genannten EU-Richtlinie in deutsches Recht. Nach ARUG II sind Emittenten ab dem 3. September 2020 berechtigt, Informationen bei Intermediären innerhalb des EWR einzufordern. Zudem ist ab dem 3. September 2020 zusätzlich zur Veröffentlichung der Einberufung der Hauptversammlung im Bundesanzeiger – als Gesellschaftsblatt nach § 121 Abs. 4 AktG – der Versand einer Mitteilung über die Einberufung der HV nach § 125 AktG entlang der Intermediärskette gesetzlich gefordert.
Da bereits viele Emittenten und Dienstleister von dieser Thematik in den vergangenen Monaten betroffen waren, laden wir Sie herzlich zu unserem Online-Erfahrungsaustausch am 26.02.2021 ein. Sie können erste Erfahrungen von einigen unserer Kunden erwarten und Einblicke aus der DPAii Fachabteilung erhalten. Sie sind herzlich dazu eingeladen, Fragen zu stellen und Ihre persönlichen Erfahrungen mit uns zu teilen. Wir freuen uns darauf, Sie als Teilnehmer begrüßen zu dürfen.
Dozenten/Referenten
Tobias Ramolla, DPAii Fachabteilung, Bundesanzeiger Verlag GmbH
Fabian Puls, Bundesanzeiger Verlag GmbH
Termin
26.02.2021 13:00 – 15:00 Uhr
Zielgruppe
Emittenten und Dienstleister
DPAii | Online-Erfahrungsaustausch
Wann: | 26.02.2021 |
---|---|
Termin | 08.03.2021 |
Was: | Webinar |

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Die Deutsche Plattform für Aktionärsidentifikation- und information (DPAii) beruft sich auf die gesetzliche Grundlage nach ARUG II, Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie. Dieses Gesetz regelt die Übertragung der europäischen Vorgaben der genannten EU-Richtlinie in deutsches Recht. Nach ARUG II sind Emittenten ab dem 3. September 2020 berechtigt, Informationen bei Intermediären innerhalb des EWR einzufordern. Zudem ist ab dem 3. September 2020 zusätzlich zur Veröffentlichung der Einberufung der Hauptversammlung im Bundesanzeiger – als Gesellschaftsblatt nach § 121 Abs. 4 AktG – der Versand einer Mitteilung über die Einberufung der HV nach § 125 AktG entlang der Intermediärskette gesetzlich gefordert.
Da bereits viele Emittenten und Dienstleister von dieser Thematik in den vergangenen Monaten betroffen waren, laden wir Sie herzlich zu unserem Online-Erfahrungsaustausch am 26.02.2021 ein. Sie können erste Erfahrungen von einigen unserer Kunden erwarten und Einblicke aus der DPAii Fachabteilung erhalten. Sie sind herzlich dazu eingeladen, Fragen zu stellen und Ihre persönlichen Erfahrungen mit uns zu teilen. Wir freuen uns darauf, Sie als Teilnehmer begrüßen zu dürfen.
Dozenten/Referenten
Tobias Ramolla, DPAii Fachabteilung, Bundesanzeiger Verlag GmbH
Fabian Puls, Bundesanzeiger Verlag GmbH
Termin
26.02.2021 13:00 – 15:00 Uhr
Technische Voraussetzungen
- 4GHz Intel® Pentium® 4 oder schneller Prozessor (oder ähnlich) für Microsoft® Windows® XP oder Windows 7
- 2GHz Pentium 4 oder schneller Prozessor (oder ähnlich) für Windows Vista®, Windows XP, Windows Vista, Windows 7 oder Windows 8 (32-bit/64-bit mit 32-bit Browser)
- 512MB RAM (1GB empfohlen) für Windows XP oder Windows 7;
- 1GB RAM (2GB empfohlen) für Windows Vista oder Windows 8,
- Microsoft Internet Explorer 8 oder 9 (32 bit);
- Mozilla Firefox 3 oder höher;
- Google Chrome
- Adobe® Flash® Player 11.3
- Ports 1935, 443 und 80 dürfen nicht gesperrt sein
- Die symmetrische Mindestbandbreite für Präsentatoren mit Audio beträgt 512 kbps.
- Die symmetrische Mindestbandbreite für Präsentatoren mit Audio und Video beträgt 2048 kbps.
- Die symmetrische Mindestbandbreite für einen Teilnehmer mit Audio beträgt 256 kbps.